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Anwaltskanzlei

Friederike Wagner von Schönfeldt

Mediation

Mediation

Gemäß § 1 Abs.1 Mediationsgesetz ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Gemäß § 1 Abs. 2 MediationsG ist der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. In § 2 MediationsG ist das Verfahren der Mediation gesetzlich geregelt. Die Aufgaben des Mediators, sowie der Ablauf des Verfahrens werden hier beschrieben. Hierüber werden Sie im Vorgespräch, und bei Erstellung des konkreten Mediationsauftrages ausführlich von mir informiert.

Kosten

Das Honorar des Mediators bemisst sich nach Zeitaufwand und wird nach Stundensätzen berechnet. Die Beträge erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden mit den Parteien vor Beginn der Mediation in einem schriftlichen Mediationsvertrag festgelegt.




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