Erstberatung auch per Telefon, FaceTime oder Skype möglich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir.

Anwaltskanzlei

Friederike Wagner von Schönfeldt

Kosten

  • Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.
  • Für die Erstberatung, auch telefonisch oder per face-Time oder skype wird eine Gebühr in Höhe von EUR 190,00 erhoben.
  • Es gibt die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein, oder Prozesskosten-bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
  • Sprechen Sie mich an.





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