- Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.
- Für die Erstberatung, auch telefonisch oder per face-Time oder skype wird eine Gebühr in Höhe von EUR 190,00 erhoben.
- Es gibt die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein, oder Prozesskosten-bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
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